Wiesbaden. Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Löber begrüßte die Entscheidung der Kommission der Europäischen Union zur Reduktion von wahrscheinlich krebserregendem Acrylamid in Lebensmitteln. Das ist ein gutes Signal für den Verbraucherschutz in Europa, sagte Löber in Wiesbaden. Die europäische Verordnung tritt im April 2018 in Kraft. Acrylamid entsteht aus den natürlichen Bestandteilen stärkehaltiger Lebensmittel während des Herstellung- und Zubereitungsprozess. Insbesondere dann, wenn diese Lebensmitteln dabei hohen Temperaturen ausgesetzt sind. Bereits im März 2015 hatte Angelika Löber die hessische Verbraucherschutzministerin in einer Kleinen Anfrage (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01742.pdf) mit der Thematik konfrontiert. Die nun auf höchster Ebene getroffene Entscheidung befürworte ich ausdrücklich, sagte Löber. Die Durchsetzung der Regeln der Verordnung fällt jedoch in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten; im Abstimmungsprozess in Brüssel hatte sich die Bundesrepublik bis zuletzt der Stimme enthalten. Ich erwarte jetzt, dass Deutschland die EU-Verordnung im Sinne der Verbraucher umsetzt und die Hessische Landesregierung mit starker und lauter Stimme als Fürsprecherin auftritt, betonte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin. Dem zuletzt vielfach formulierten Vorwurf, die Europäische Union wolle den Konsumenten knusprige Pommes-frites oder Kartoffelchips vorenthalten, widerspricht Angelika Löber entschieden. Es gehe nicht um ein Verbot, sondern darum, dass stärkehaltige Produkte in Imbissen, Backstuben und Restaurants bei niedrigeren Temperaturen gegart oder zuvor in Wasser eingelegt werden, um einen Teil der Stärke herauszuwaschen. Zudem sind die Hersteller dazu angehalten, auf weniger stärkehaltige Kartoffel und andere Ausgangsprodukte zurückzugreifen, sagte Löber.