Wir stehen für echte Transparenz und klare gesetzliche Vorgaben zur Erfassung der Lobbyarbeit

Der Hessische Landtag hat heute über die Einführung eines Lobbyregisters debattiert. In der Plenardebatte sagte die SPD-Abgeordnete Angelika Löber:

„Wir als SPD haben bereits mehrfach politische Anträge mit konkreten Forderungen zur Einführung eines Lobbyregisters im Hessischen Landtag zur Abstimmung gestellt. Leider wurden diese von CDU und Bündnis90/Die Grünen immer wieder abgelehnt. Wir fordern eine vollumfängliche Transparenz von Lobbyismus gegenüber der Öffentlichkeit. Dies ist wichtig, um das Vertrauen in unsere Demokratie wieder stärken.“

Die SPD-Politikerin machte außerdem deutlich, welche Vorgaben ein solches Lobbyregistergesetz aus Sicht der SPD-Fraktion erfüllen müsse.

„Ein Lobbyregister muss eine Registrierungspflicht beinhalten. Alle Personen und Institutionen, die hauptberuflich der Tätigkeit der Interessenvertretung nachgehen und durch eine Interaktion mit politischen Institutionen Einfluss auf deren Willensbildungsprozess nehmen, müssen in dem Lobbyregister berücksichtigt werden.  Außerdem muss das Register über Tätigkeitsfelder und Interessenbereiche der registrierten Interessengruppen informieren. Wir fordern zudem, dass in dem Lobbyregister Daten zu den finanziellen Aufwendungen, die in die Interessenvertretung investiert werden, enthalten sind. Denn nur so kann die Tätigkeit der Lobbyisten bewertbar werden. Darüber hinaus muss das Register für jeden Bürger öffentlich zugänglich sein. Es muss als eine öffentliche, nutzerfreundliche und barrierefreie Online-Datenbank ausgestaltet werden. Die gesetzlichen Regelungen sind außerdem zwingend durch einen verbindlichen Verhaltenskodex für Lobbyistinnen und Lobbyisten zu konkretisieren.“

Letztlich fordere die SPD auch die Einsetzung eines Lobbybeauftragten.

„Nur mit einem neutralen und überparteilichen Lobbybeauftragten ist die Überwachung und die Umsetzung des Interessenvertretungsgesetzes garantiert. Wir fordern also einen soliden, in die Tiefe gehenden Gesetzentwurf zur Einführung eines Registers, der diesen Anforderungen gerecht wird“, so Löber.