Löber: Auch moralisch scheitert die Landesregierung
„Die Regierungskoalition aus CDU und Grüne hat in 2020 das Corona-Sondervermögen eigenmächtig beschlossen. Im Normalfall wird dies in einem Nachtragshaushalt, der durch den Hessischen Landtag und somit von allen Abgeordneten diskutiert und entschieden wird, abgebildet. Die Landesregierung hat mit ihrem Verhalten das Recht auf Teilhabe der einzelnen Abgeordneten einfach ausgehebelt“, konstatiert die SPD-Landtagsabgeordnete Angelika Löber.
„Da ist es folgerichtig, dass der Staatsgerichtshof in der vergangenen Woche den Schattenhaushalt für verfassungswidrig erklärt hat“ äußert Löber. Auf Antrag der SPD- und FDP-Landtagsfraktionen kam daher heute der Hessische Landtag in einer Sondersitzung zusammen, um im Parlament über die Konsequenzen zu diskutieren.
Löber merkt an: „Mich erschüttert es, dass die Landesregierung das Wohlergehen des Landes aus dem Blick verliert und parteipolitische Vorteile in den Vordergrund rückt. Denn durch die fehlende Transparenz des verfassungswidrigen Sondervermögens könne die Landesregierung eigenmächtig über die Verwendung von Ausgaben entscheiden. Dies könne geändert werden, indem alle notwendigen Ausgaben für die Bekämpfung der Pandemie im Kernhaushalt 2022 aufgenommen würden. Die SPD-Landtagsfraktion sei weiterhin bereit gemeinsam einen verfassungskonformen Haushalt mit ausreichend Spielraum für die Bewältigung der Corona-Krise aufzustellen. Denn die Menschen in Hessen sollten nicht darunter leiden.“
Löber betont, dass die Landesregierung nach dem Verfassungsbruch ihre Fehler eingestehen und entsprechend handeln müsse. Denn gerade in dieser Form zeige sich Politik von ihrer moralisch schlechten Seite. Dies könne zu Politikverdrossenheit führen.