Sorgfältige Ermittlungen waren nicht immer gewährleistet

Bild: Angelika Aschenbach

Der Untersuchungsausschuss zu dem rassistischen Terroranschlag in Hanau (UNA 20/2) hat in der heutigen Sitzung Kriminalhauptkommissar K. vom Polizeipräsidium Südosthessen vernommen. 2004 war er als Leiter der Abteilung Staatsschutz verantwortlich für Ermittlungen aufgrund einer Anzeige des späteren Attentäters Tobias R. Dieser hatte sich von „Geheimorganisationen“ verfolgt gefühlt und Anzeige erstattet.

Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und Obfrau der SPD im Untersuchungsausschuss sagte nach der Sitzung: „Aus der Aussage des Kriminalhauptkommissars ist hervorgegangen, dass die Ermittlungen zum damaligen Zeitpunkt umfassend geführt und präzise dokumentiert wurden.“ Auch der Informationsaustausch und die Kommunikation mit Sicherheitsbehörden habe damals noch funktioniert. So konnten die Ermittler feststellen, dass der Täter bereits 2002 in Bayreuth zwangseingewiesen und im Rahmen dessen bei ihm eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde. Diese Erkenntnisse, kombiniert mit den Erlebnissen der Ermittler im Kontakt mit R., hatten zur Einschätzung geführt, dass der Täter auch 2004 unter der psychischen Erkrankung litt. Die Ergebnisse der Ermittlungen hat die Polizei an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. 15 Jahre später erkundigte sich der Täter erneut nach seiner Anzeige aus 2004. Zu dem Zeitpunkt war Hauptkommissar K. bereits pensioniert. Er konnte vor dem Ausschuss die Frage, wieso das Gesundheitsamt zu diesem Zeitpunkt nicht erneut kontaktiert wurde, nicht beantworten. „Offensichtlich wurde 2019 nicht mehr mit der gleichen Sorgfältigkeit ermittelt. Sonst wäre aufgefallen, dass die psychische Erkrankung von Tobias R. fortbestand und offensichtlich immer noch akut war“, resümierte Hofmann. Sie wies im Zuge dessen auf die hohe Bedeutung sorgfältiger Ermittlungen und die Kommunikation der Behörden hin, nur dadurch könnten Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden. „Doch die Sicherheitsbehörden in Hessen sind seit Jahren überlastet. Dank des harten Sparkurses der CDU-geführten Landesregierung wurden zwischen 2010 und 2016 über 650 Stellen in der Hessischen Justiz gestrichen. Das System ächzt heute noch unter diesen Einschnitten. Wir müssen die Sicherheitsbehörden dringend wieder befähigen in allen Fällen Sorgfalt walten zu lassen“, so Hofmann.

Die Aussage des Präsidenten des Hessischen Verfassungsschutzes, Robert Schäfer, bestätigte Hofmanns Ansicht, „auch er hält den Rechtsextremismus in Hessen offensichtlich für eine große Bedrohung und wünscht sich deutlich mehr Personal.“ Schäfer gab zudem an, dass seiner Behörde und auch den Verfassungsschutzämtern anderer Länder keine Erkenntnisse über den Täter vor der Tat vorlagen. Er machte deutlich, dass aus der Tat die Verpflichtung hervorging, die Strukturen und Arbeitsweisen seiner Behörde zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.